Verleihung
der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen
Rechts an die Kirche Jesu Christi der Heiligen
der Letzten Tage in Hessen.
Der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten
Tage in Hessen mit dem Sitz in Frankfurt am Main werden
die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
verliehen. Für sie gilt die Verfassung vom 24.10.1952.
Die Staatsaufsicht wird vom Hessischen Minister
für Erziehung und Volksbildung ausgeübt. Beschlüsse der
Organe der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten
Tage in Hessen, durch die ihre Verfassung geändert werden
soll, bedürfen der staatsaufsichtlichen Genehmigung.
Wiesbaden, den29.September 1953.
Hessische Landesregierung
Der Ministerpräsident Der Minister
für Erziehung und Volksbildung
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