Die HLT als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die hessische Verleihungsurkunde




                      Verleihung
    
    der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen
    Rechts an die Kirche Jesu Christi der Heiligen
    der Letzten Tage in Hessen.
    
    
    
           Der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten
    Tage in Hessen mit dem Sitz in Frankfurt am Main werden
    die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts 
    verliehen. Für sie gilt die Verfassung vom 24.10.1952.
    
           Die Staatsaufsicht wird vom Hessischen Minister 
    für Erziehung und Volksbildung ausgeübt. Beschlüsse der 
    Organe der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten 
    Tage in Hessen, durch die ihre Verfassung geändert werden 
    soll, bedürfen der staatsaufsichtlichen Genehmigung.
    
             Wiesbaden, den29.September 1953.
    
    
                Hessische Landesregierung
    
    
    Der Ministerpräsident             Der Minister
                             für Erziehung und Volksbildung
  




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