Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage in Hessen. Der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage in Hessen mit dem Sitz in Frankfurt am Main werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Für sie gilt die Verfassung vom 24.10.1952. Die Staatsaufsicht wird vom Hessischen Minister für Erziehung und Volksbildung ausgeübt. Beschlüsse der Organe der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage in Hessen, durch die ihre Verfassung geändert werden soll, bedürfen der staatsaufsichtlichen Genehmigung. Wiesbaden, den29.September 1953. Hessische Landesregierung Der Ministerpräsident Der Minister für Erziehung und Volksbildung |