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Zweite Vorlesung über Glauben.
Principien durch vorhergehende Anführungen festgestellt.

Vorlesung angeführt wurde, auf der Erde zu bewahren; so daß
die Schüler dieser Klasse keinen Zweifel über diesen Gegen-
stand zu haben brauchen, denn sie können leicht sehen, daß es
unmöglich anders sein konnte, als daß die Kenntnis von dem
Dasein eines Gottes, vom Vater auf den Sohn, wenigstens auf
die Art einer mündlichen Ueberlieferung sich fortpflanzte. Denn
wir können nicht vermuten, daß die Kenntnis dieser wichtigen
Thatsache, in den Herzen irgend welcher von den obenerwähn-
ten Männern hätte bestehen können, ohne daß sie dieselbe ihren
Nachkommen mitgeteilt hätten.
54.  Wir haben jetzt gezeigt, wie es war, daß der erste Ge-
danke von dem Dasein eines Gottes, welcher alle Dinge er-
schaffen und erhalten hat, jemals im Herzen irgend einer Per-
son auftauchte; daß es in Folge der Offenbarungen war, welche
er zuerst unserem Vater Adam gab, als er zur Zeit seiner
Schöpfung in seiner Gegenwart stand, und mit ihm von An-
gesicht zu Angesicht redete.
55.  Wir wollen hier bemerken, daß nachdem irgend Teile
der menschlichen Familie und der wichtigen Thatsache des Da-
seins eines Gottes, welcher alle Dinge erschaffen und erhalten hat,
bekannt gemacht worden sind, der Umfang ihrer Erkenntnis, in
Bezug auf seinen Charakter und seine Herrlichkeit, von ihrem
Fleiß und ihrer Treue mit welcher sie ihn suchen, abhängen
wird, bis sie gleich wie Enoch, wie der Bruder Jareds und Mo-
ses Glauben an Gott und Macht von ihm erhalten werden ihn
von Angesicht zu Angesicht zu schauen.
56.  Wir haben jetzt deutlich gezeigt, wie es ist und wie
es war, daß Gott einen Gegenstand des Glaubens für vernünf-
tige Wesen wurde, und auch auf welcher Grundlage das Zeug-
nis ruhte, welches eine Nachfrage und fleißige Forschung in
den alten Heiligen erweckte, eine Kenntnis der Herrlichkeit des
Herrn zu suchen und zu erlangen. Wir haben ersehen, daß es
menschliches Zeugnis allein war, welches zuerst diese Nach-
forschung in ihren Herzen hervorrief.
Es war die Glaubwürdigkeit, mit der sie die Zeugnisse ihrer