A n h a n g.
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      Dieß vorhergehende kleine Werk wurde in Regens-
burg geschrieben, und der Verfasser hatte die Gesinnung
es daselbst heraus zu geben; allein nachdem das
Manuscript hievon dem Censor, so wie auch dem Stadt-
Commissär vorgelegt worden war, um Erlaubniß hiezu
zu erlangen, erhielt ich zur Antwort: daß in Folge der
darin enthaltenen Grundsätze, die so verschieden von
denen der in diesem Lande eingeführten Religion wären,
mir die Erlaubniß, dasselbe alldort heraus zugeben, nicht
bewilligt werden könne, da es nur Aufregung und Un-
ruhe unter dem Volke veranlassen würde. Sollte ich es
indeß doch wagen, es dort zu verbreiten, so würde die
ganze Ausgabe in Beschlag genommen werden, und ich,
(so wie mir durch eine dritte Person gesagt wurde) mich
einer Geldstrafe oder auch dem Einsperren zu unterziehen
haben. Um der Sache der Tugend und Religion willen
eine Geldstrafe zu zahlen, oder eingesperrt zu werden,
ist kein Schrecken für mich; allein meine Mühe und
mein Geld, das ich zum Besten meiner Mitmenschen
anzuwenden gedachte, ohne Aussicht zur Vollendung ei-
ner so wünschenswerthen Sache vergeuden zu müssen,
dieß mag mich hinlänglich entschuldigen, wenn ich den
guten Samen in ein freundlicheres Erdreich streue, wo
die Vögel unter dem Himmel nicht so zahlreich sind, um
ihn hinweg zu holen, ehe er noch Zeit hatte, Wurzel
zu fassen.