Sechszehnter Artikel.
Ueber patriarchalische Segnung und ein Wort über Ehe.

      Es ist ein Gesetz unserer Kirche, daß jeder Vater
seine Kinder
zu irgend einer gelegenen Zeit zusammen
rufe, um ihnen seine Hände aufzulegen und sie zu seg-
nen, ehe er sterbe.
      Wenn sich nun der Fall ereignet, daß in unserer
Kirche Personen sind, deren Väter todt, oder nicht un-
sers Glaubens sind
, so haben wir einen Patriarchen,
dessen Geschäft es ist, solchen seine Hände aufzulegen,
und sie an Vaters Statt zu segnen, damit keiner ohne
Vaters Segen bleibe, der in unserer Kirche als sehr
wichtig betrachtet wird.
      Allen Personen in unserer Kirche ist es erlaubt,
zu heirathen, sobald sie das gehörige Alter erreicht ha-
ben, vorausgesetzt, daß sie in keiner nahen Verwandt-
schaft stehen. Es ist den Gliedern unserer Kirche sehr
ernstlich enbefohlen, (jedoch nicht gänzlich verboten) keine
Person von einer andern Religion zu heirathen. Jene,
welche so thun, werden als unweise und als schwach im
Glauben betrachtet
.


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