Der Nachmittag wird mit Gesängen, Exortatio-
nen, und mit Spendung der heiligen Sakramente, als
Beicht, Abendmahl und Konfirmation, so wie auch mit
Segnung der Kinder, und andern, den Umständen an-
gemessenen Verrichtungen zugebracht.

Vierzehnter Artikel.
Ueber die Feiertage.

      Das amerikanische Gouvernement ist weder direkt
noch indirekt mit irgend einer Religion verbunden. Es
gewährt Toleranz und Schutz allen Religionen, jedoch
zeigt es keiner irgend eine vorzugweise Gunst. Es
werden übrigens aber von unsern Gouverneurs gewisse
Tage des Fastens und des Gebetes, so wie auch öffent-
licher Danksagung bestimmt und bekannt gemacht, und
das Volk zur Beobachtung derselben aufgefordert. Dieß
ist jedoch kein Gesetz, und es bleibt dem Willen des
Volkes überlassen, das aber immer Achtung genug für
seine Gesetzgeber besitzt, um mit deren Wünschen und
Bekanntmachungen überein zu stimmen, so wie jedes
Volk in Dingen thun sollte, die ihm gut und nützlich
sind.
      Diesen Tagen werden noch andere von Zeit zu Zeit
durch unsern vorsitzenden Aeltesten hinzugefügt, so wie
es die Umstände veranlassen, wo denn unter Fasten
und Beten dem allmächtigen Herrn Dank dargebracht
wird, für Seine uns überflüssig erwiesene Güte.
      Am ersten Tage in der Woche, nämlich Sonntag,
wird keine Arbeit vorgenommen. Die Kaufmannsläden
werden Samstag Abends geschlossen, und nicht wieder
geöffnet, bis Montag Morgens. Besuche machen, oder
Gesellschaften bilden, ist am Sabbath-Tage, so wie es
in Europa der Brauch ist, in Amerika durch populären
Einfluß nicht erlaubt.
      Deßhalb scheint es einem Amerikaner sehr sonder-
bar, den Sabbath meistens nur dem Vergnügen und
der Erholung gewidmet zu sehen, da es doch der Tag