Dreizehnter Artikel.
Ueber das Beten und über die Art der Anbetung.

      Das Gebet ist eine der hauptsächlichsten Pflichten
des Christen, und er ist bei jeglicher Erwägung, die seine
Ehrbegierde anfachen, oder ihm einflößen könnte, darauf
angewiesen, denn es ist gleichmäßig nothwendig zu seinem
Wachsthum und Gedeihen, so wie der Regen dem Felde.
Wo immer aber diese Pflicht vernachlässigt wird, da kann
der Geist des Herrn wohnen.
      Der Herr oder die Frau eines jeden Hauses, oder
einer jeden Familie in unserer Kirche ist verpflichtet, alle
ihre Untergebenen zu einer geeigneten Stunde des Mor-
gens und des Abends jeden Tag zusammen zu rufen,
wo sie gemeinsam vor dem Herrn knieen und Ihm ihre
innigen Wünsche im Namen Jesus darbringen. Einer
spricht bei dem Gebete, und am Schlusse desselben ant-
worten alle vereint: Amen.
      Wir haben keine eigenen Gebetes-Formen, aus-
genommen das Gebet des Herrn: »Vater unser, der
Du bist in dem Himmel« &c.
, denn ein jeder muß für
sich selbst um jene Dinge bitten, deren er bedarf, und
wir glauben, daß die einfache, ungezierte Sprache des
Herzens, von unsern Bedürfnissen geleitet, angenehmer
ist vor Gott, als alle gelehrte Beredsamkeit der Weisen
dieser Welt zusammengenommen.
      Alle Glieder unserer Kirche, sowohl alt als jung,
sind aufgefordert, ihre Gebete täglich dem Herrn in der
Einsamkeit als auch in Gemeinschaft darzubringen, und
wer immer diese Pflicht unter uns vernachlässigt, hat
Rechenschaft zu geben hierüber bei den Bevollmächtigten
unserer Kirche.
      Unser Gottesdienst fängt gewöhnlich Sonntags
Morgens zehn Uhr an. Gebet und Gesang bilden den
Eingang, und dann wird eine Rede dem Volke gehal-
ten; worauf vielleicht einige Exhortationen folgen. Meh-
rere Gesänge werden nach diesem angestimmt und somit
der vormittägige Gottesdienst um zwölf Uhr beschlossen.