nete Vorrecht zu gewähren, daß sie getauft werden kön-
nen, für ihre verstorbene Freunde, mit denen sie per-
sönlich bekannt waren vor ihrem Tode. Hierbei bleibt
aber voraus gesetzt, daß selbe nie Gelegenheit hatten,
unsere Lehre kennen zu lernen, und sie zu befolgen vor
ihrem Tode, und es nicht gethan haben – dann kön-
nen wir nicht für sie getauft werden.
      Was nun bei dieser Handlungsweise gewonnen wird
ist Folgendes. Wenn das Evangelium den Geistern
der Menschen in der Vorhölle gepredigt werden wird,
die während ihres Lebens den Befehlen Gottes unge-
horsam waren, und wenn sie dann geneigt sind, zu be-
reuen und zu glauben, dann können jene, die für sie ge-
tauft worden sind, am Tage des Gerichtes hervor treten,
und sie als Erben des Reiches Gottes in Anspruch neh-
men, um mit ihnen vereint eine Glorie, gleich der Sonne
zu genießen. Auf diese Art können wir Erretter der
Menschen werden, dahingegen, wenn niemand für diese
Abgeschiedenen getauft worden wäre, aller Wahrschein-
lichkeit nach ihre Leiden verlängert würden, und sie einst
eine andere Wohnung erben würden, deren Glorie ge-
ringer ist, gleich dem schwachen Schimmer eines fernen
Sternes.
      Wie muß ein solcher Mensch am Tage des Gerich-
tes fühlen, dem die Gelegenheit gegeben war, in seinem
Leben so viel Gutes zu stiften sowohl für ihn, als ihr
andere, und es nicht gethan zu haben?! Wer wird so
einfältig sein, so langsam im Begreifen, und so an-
hänglich an die Traditionen der Väter, daß er nicht
aufstehen wolle bei dem Rufe der Menschenfreundlichkeit
und sich aufgeweckt zeige zu den zarten Gefühlen der
Sympathie und Wohlthätigkeit sowohl für ihn als für
andere! Der heil. Apostel Paulus hat gesagt 1. Brief
Corinth. 15. K. &c.: »Was thäten sonst die, welche
»um der Todten willen sich taufen lassen, wenn es gewiß
»ist, daß die Todten nicht auferstehen? Warum lassen
»sie sich für dieselben taufen?«