S a t z u n g
der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage,Sitz Berlin
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Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, hat ihren Sitz in
Berlin-Dahlem, Am Hirschsprung 60.
Sie fuehrt den Namen:
Kirche Jesu Christi
der Heiligen der Letzten Tage.
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Die Kirche hat den Zweck zu lehren:
die Grundsaetze der christlichen
Lehre im taeglichen Leben des Christen
und im Umgang mit dem Naechsten zu ver-
wirklichen, den Gehorsam zu den Gesetzen
Gottes und der Obrigkeit des Landes zu
pflegen, die Enthaltsamkeit im Genuss von
Rauschgiften und ein keusches Leben zu fordern.
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Das Betaetigungsfeld erstreckt sich auf alle deutschen Gebiete.
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Die Mitgliedschaft koennen Personen erwerben, welche die Bestrebungen der
Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage billigen und foerdern.
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Mitgliedsbeitraege werden nicht erhoben.
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Die Beamten sind ehrenamtlich taetig und erhalten keine Gehaelter oder Loehne.
Sie werden von dem Rat der Kirche bestellt.
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Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme in die Kirche erworben. Die Aufnahme
erfolgt durch Vollzug der Taufe durch Untertauchung und Bestaetigung durch
den jeweiligen Rat.
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Die Mitgliedschaft erlischt durch Ausschluss aus der Kirche. Das Urteil ist
dem netreffenden Mitglied schriftlich zu uebermitteln. Durch den Ausschluss
gehen dem Mitglied Ansprueche irgendwelcher Art gegenueber der Kirche ver-
loren.
Der Ausschluss wird durch den Rat bewirkt.
Das ausgeschlossene Mitglied hat die Moeglichkeit, gegen den Ausschluss
die Mitgliederversammlung anzurufen, die dann endgueltig entscheidet.
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Die Organe der Kirche sind:
Der Rat
zwei Ratgeber und die
Mitgliederversammlung
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Der Mitgliederversammlung obliegt:
a) die Wahl der Ratgeber
b) Beschlussfassung ueber Jahresabrechnung
und Entlastung.
c) Beschlussfassung ueber Aenderung der Satzung
d) Bestaetigung des jeweiligen Rates.
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Die Wahlen erfolgen durch Stimmzettel und falls niemand widerspricht, durch
Erheben der Haende.
Das Wahlergebnis ist durch Stimmzaehler festzustellen und anzugeben.
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Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Die Einladung hierzu
erfolgt vom Rat unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine ausserordentliche Versammlung ist einzuberufen, wenn ein Drittel der Mit-
glieder dieses schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gruende beantragen.
Die Beschlussfassung und die Beschlussfaehigkeit der Mitgliederversammlung hat
in jedem Falle nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen.
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Den Vorsitz fuehrt der Rat.
Die Zeichnung erfolgt durch den Rat.
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Die Geschaeftsfuehrung des rates erstreckt sich auf die Vertretung der
Kirche gegenueber Dritten.
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Anfallendes Vermoegen aus freiwilligen Spenden und aehnlichen Zuwendungen
wird zu gemeinnuetzigen und wohltaetigen Zwecken und zur Erziehung des Men-
schen zu einem sittlichen und religioesen Leben verwandt.
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Die Einberufung der Migliederversammlung hat durch den Rat zu erfolgen.
Die Beschluesse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und der
Versammlung vorzulegen.
Das Versammlungsprotokoll ist vom Rat zu unterzeichnen.
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Der jeweilige Rat der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
wird von der Ersten Praesidentschaft der Kirche Jesu Christi der Heiligen
der Letzten Tage ernannt und vorgeschlagen und von den Mitgliedern der
Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage bestaetigt.
Berlin-Dahlem, den 18. Januar 1952